NEU ab 1. Juli 2012
Zukünftig sind wir bei der Ausgaben von Benutzungsausweisen (UdS-Card) in der Saarländischen Universitäts- und Landesbibliothek  an die Vorgaben der Verwaltungsgebührenordnung der UdS vom 21.04.2004, Dienstblatt Nr. 18 vom 04.06.2004 gebunden.
Die UdS-Card ist die multifunktionale Chipkarte der Universität des Saarlandes, die an alle Mitglieder der Universität ausgegeben wird. Das Ziel war verschiedene Dienstleistungen der Universität des Saarlandes zu verbessern, Verwaltungsvorgänge zu vereinfachen und zu automatisieren. Da diese Karte bereits seit dem Wintersemester 2004/2005 an alle Mitglieder der Universität des Saarlandes ausgegeben wird, ändert sich für diesen Personenkreis bei der Anmeldung nichts, sie können wie bisher die UdS-Karte als Benutzungsausweis eintragen lassen.
Für alle externen NutzerInnen unserer Bibliothek gelten ab 1. Juli 2012 die Kartenpreise, die auf der Seite des universitären Kartenbüros aufgelistet sind. Diese Gebühr wird fällig bei der Ausgabe eines Benutzungsausweises.
Für diese Benutzergruppe an dieser Stelle ein kurzer Hinweis zur Karte.
Auf der UdS-Card befindet sich auch eine elektronische Geldbörse. Diese kann entweder mit Bargeld oder über eine EC-Karte aufgeladen werden. Der maximale Ladebetrag ist auf 50 Euro begrenzt. Diese Geldbörse ist nicht kompatibel mit der Geldkarte der Banken und Sparkassen. Das Aufladen der Geldbörse auf der Karte ist für den Karteninhaber mit keinen Kosten verbunden. Sie können die Karte über eine EC-Karte auch bequem in unserer Bibliothek aufladen. Die Aufladestation befindet sich direkt gegenüber der großen Theke in der Halle der SULB.
Für alle externen Nutzer, die noch über einen alten Benutzungsausweis verfügen und diesen auf die neue Karte umstellen müssen, damit sie die Ausleihfunktionen in der Bibliothek nutzen können, bieten wir eine einmonatige Umstellungsphase bis zum 31.7.2012 an, in der Sie noch kostenfrei Ihren alten Ausweis gegen einen neuen Ausweis austauschen können.


