Bargeldlose Zahlungsverfahren an der SULB – bezahlen Sie mit Ihrer guten UdS-Card

1. September 2012 – 22:16 tk (589x aufgerufen) |

Kunden der Fotostelle kennen es schon länger: seit dem 3. Januar 2011 akzeptieren wir für alle Zahlungen die Geldbörsenfunktion der UdS-Card (bzw. des Bibliotheksausweises), wie es die meisten von den Mensa-Kassen kennen.  Und nicht nur dies: auch unsere kartengesteuerten Kopierdrucker in der SULB-Halle lassen sich über die UdS-Card zur Mitarbeit überreden – als einzige Kopierer auf dem Campus.

 

Institutionelle Kunden können seit dem gleichen Zeitpunkt die sog. Kostenstellenkarte einsetzen: eine spezielle Zahlungskarte für Kostenstelleninhaber, seien es Institute, Professuren, Fakultäten usw., die eine bargeldlose Verrechnung von Dienstleistungen der Fotostelle zwischen UdS-Kostenstellen im SAP-System erlaubt.

 

Beide Verfahren werden nun auf den gesamten Zahlungsverkehr der SULB ausgedehnt. Ab dem 3. September 2012 können Sie Arbeiten der Fotostelle genau so über die UdS-Card bezahlen wie Fernleih-TANs oder Säumnisgebühren. Und dies sowohl mit der Geldbörse als auch über Kostenstellenkarten. Ein Kartenladegerät für das Aufladen der UdS-Card über Ihre ec-Karte ist in der Halle bereits angebracht. Ein weiteres für Baraufladungen ist beantragt.

 

Diese Umstellung folgt nicht allein eigenen Anstrengungen zur Verbesserung der Serviceleistungen der SULB. Sowohl die Zentrale Verwaltung der UdS als auch der Landesrechnungshof des Saarlandes haben uns ins Stammbuch geschrieben, Bareinnahmen zu minimieren bzw. gänzlich durch bargeldlose Zahlungsverfahren zu ersetzen. Die SULB wird den Monat September als Übergangsmonat gestalten, in dessen Verlauf Sie die neuen Zahlungsverfahren einsetzen können. Ab dem 1. Oktober soll der Einsatz der Bibliothekskarte für alle Zahlungsvorgänge verpflichtend erfolgen.

 

Für institutionelle Kunden gibt es (neben dem Verzicht auf die ungeliebten Papierverrechnungsformulare) einen Bonus: da wir im universitätsinternen Rahmen unsere Dienstleistungen als hoheitliches Handeln erbringen, werden alle Zahlungen über die Kostenstellenkarte künftig umsatzsteuerfrei abgerechnet. Sie sparen also die 19% Umsatzsteuer, die bislang für Arbeiten der Fotostelle aufgeschlagen wurden, will sagen: Kopieren, Drucken, Binden usw. wird billiger. Die übrigen Dienstleistungen der SULB (Fernleih-TANs, Säumnisgebühren …) bleiben allerdings als grundsätzlich umsatzsteuerfreie Tätigkeiten von der Ersparnis ausgenommen. Hier haben wir noch nie Umsatzsteuern einbehalten.

 

Was ändert sich für Sie?

  • Natürliche Personen: alle Zahlungsvorgänge zwischen Ihnen und allen Abteilungen der SULB erfolgen ab Oktober über die Geldbörse der UdS-Card bzw. des Bibliotheksausweises. Füllen Sie Ihre Karte mittels des ec-Lastschriftverfahrens in der Bibliothekshalle oder bar an den verschiedenen Aufladestationen im Mensa-Foyer.
  • Institutionelle UdS-Kunden: verwenden Sie die bereits in der Fotostelle eingesetzte Kostenstellenkarte jetzt für alle Waren und Dienstleistungen der SULB. Noch keine Karte? Hier erhalten Sie das Antragsformular, mit dem Ihnen nach der Unterschrift des Mittelbewirtschafters im Kartenbüro der UdS ad hoc eine Karte ausgestellt wird. Kleines Zubrot: diese Kostenstellenkarten können von uns als institutioneller Bibliotheksausweis eingetragen werden. Vorbei also die Zeiten, in denen alle Ausleihen einer Professur über das persönliche Konto der Professorin oder des Professors laufen mussten. Kleiner Wermutstropfen: Kostenstellenkarten gibt es nur für echte Kostenstellen im SAP-System (7-stellig numerisch). Dritt- und Sondermittelkonten (mehr-als-siebenstellig, alphanumerisch) können nicht eingesetzt werden. Hier müssen Sie und wir leider noch immer auf schlechte alte Papier ausweichen…
9 Personen mögen diesen Beitrag
Teile mit anderen
Buzz-Logotwitter Logofacebook LogoFriendFeed-Logomr. Wong iconXing iconGoogle +1 icon
Symbole von http://www.wpzoom.com